Nach der Monoverbrennung ist die Phosphorrückgewinnung Pflicht

Die Berliner Klärschlammkonferenz ist eine Fachveranstaltung, in der sich jährlich ein buntes Publikum aus Unternehmen, Wissenschaft und Politik zum Themen der Abwasserbehandlung, Klärschlamm und Phosphorrückgewinnung zusammen findet. Dieses Jahr fand die Konferenz vom 04.11. – 05.11.2019 in Berlin statt, in der Vertreter der Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung (SER) referieren durften.

Im Besonderen wurde das Thema unter anderem den Auswirkungen der in 2017 novellierten Abfallklärschlammverordnung gewidmet. Werkleitung der SER und Geschäftsführerin der SER GmbH, Cristina Pop, stellte das Straubinger Konzept zur Umsetzung dieser Verordnung vor: die Errichtung einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer Phosphorrückgewinnung. Für die Umsetzung eines solchen Projektes stellte sie die Wichtigkeit der proaktiven Öffentlichkeitsarbeit in den Vordergrund und erläuterte die Vorgehensweise in Straubing: Über den Bau der geplanten Monoverbrennungsanlage wurde am 26.05.2019 mit einem Bürgerentscheid von den Straubinger Bürgerinnen und Bürger abgestimmt. „Im Vorfeld wurden den Bürgern umfassende Informationsmöglichkeiten in Versammlungen, Vorträgen und Diskussionsrunden geboten“, so Cristina Pop.

Die Abfallklärschlammverordnung schreibt den Kläranlagen bundesweit ab einem Einwohnergleichwert von 50.000 (Vergleich Straubing: 200.000) unter anderem vor, ein Konzept für die Rückgewinnung des Phosphors bis 2023 vorzulegen und dieses bis 2029 umzusetzen. Phosphor ist für Tiere und Menschen ein lebensnotwendiger, aber endlicher Nährstoff. Vor Novellierung der Klärschlammverordnung durften viele Kläranlagen den im Abwasserreinigungsprozess anfallenden Klärschlamm über die landwirtschaftliche Ausbringung auf den Äckern entsorgen. Da der Klärschlamm jedoch nicht nur den Phosphor, sondern Störstoffe wie Mikroplastik, Medikamentenrückstände, Pilze, Keime und Schwermetalle enthält, wurde dies nun per Gesetz für viele mittlere bis große Kläranlagen verboten. Dr. Jürgen Pettrak, Bereichsleiter Operative Geschäftsfelder, präsentiere in seinem Vortrag das bereits bundesweit bekannte „Straubinger Modell“: In Straubing werden bereits seit dem Jahr 2000  die Klärschlämme aus den umliegenden Gemeinden zentral in Straubing angenommen und verwertet, um die heimischen, fruchtbaren Böden vor Verunreinigungen zu schützen. Die organischen Bestandteile der angelieferten Klärschlämme werden in Straubing zunächst im Faulturm zu Biogas vergoren. Das Biogas wird über Blockheizkraftwerke zu Strom umgewandelt, der in das Energienetz eingespeist wird. Anschließend werden die Schlämme entwässert, getrocknet und über die Mitverbrennung in der Zementindustrie oder in Kohlekraftwerken entsorgt. Hierfür müssen lange Transportstrecken, teils bis in die Niederlande, in Kauf genommen werden. Mit der in 2023 geplanten Inbetriebnahme der Monoverbrennungsanlage in Straubing kann der getrocknete bzw. der entwässerte Klärschlamm gleich vor Ort verbrannt und die frei werdende Energie zur Strom- oder Wärmeversorgung von Haushalten oder Industriebetrieben verwendet werden.

Auf der Berliner Klärschlammkonferenz wurden die unterschiedlichen Technologien zur Verwertung von Klärschlamm, rechtliche Aspekte sowie kommunale Zusammenschlüsse in rund 40 Beiträgen ausführlich präsentiert und im Anschluss diskutiert. Die Fachleute sind sich einig, die gesetzten Ziele der bereits seit 2 Jahre geltenden novellierten Abfallklärschlammverordnung nicht alleine durch die Klärschlammverbrennung erfüllt werden können. Für die Umsetzung der Ziele ist die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm als lebensnotwenigen Rohstoff in der Wertschöpfungskette unumgänglich.

Berliner Klärschlammkonferenz 2019