Grundstücksentwässerung

Misch- und Trennsystem der Kanalisation

Die Grundstücksentwässerung beschreibt, wie Abwasser aus Gebäuden in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Hierfür ist im Gebäude eine sogenannte Grundstücksentwässerungsanlage einzubauen, welche von der SER genehmigt werden muss. Das Abwasser setzt sich aus zwei Komponenten, dem Schmutzwasser und dem Regen- bzw. Niederschlagswasser, zusammen.  In Straubing sind für die Grundstücksentwässerung folgende zwei Entwässerungssysteme im Einsatz.

Im Mischwassersystem fließen Schmutzwasser (aus Haushalten und anderen Gebäuden) und das Regenwasser, beispielsweise aus der Regenrinne, über einen Hauptkanal direkt in die Kläranlage.

Im Trennsystem werden die Abwässer getrennt. Über den Schmutzwasserkanal werden Haushalts- und Industrieabwässer direkt in die Kläranlage geleitet. Das Regenwasser wird über separate Leitungen in einem Absetzbecken gesammelt, vom Straßenabrieb gereinigt und in das nächstgelegene Gewässer abgeleitet.

Grafik zum Mischwasser-Entwässerungssystem
Mischwassersystem zur Entwässerung
Grafik zum Trennsystem für die Entwässerung
Trennsystem zur Entwässerung

Genehmigung der Erstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage

Bevor eine Grundstücksentwässerungsanlage bzw. ein Hauskanalanschluss hergestellt oder geändert wird, prüft die SER die unten gelisteten Unterlagen Ihres Bauantrages bei der Stadt Straubing. Die Unterlagen müssen in doppelter Ausführung zur Verfügung stehen:

    • Lageplan des zu entwässernden Grundstückes im Maßstab 1:1000

    • Grundriss- und Flächenpläne

    • Längsschnitte aller Leitungen

Seit dem 01.01.2023 kann der Entwässerungsantrag, separat von der Baugenehmigung, schriftlich in 2-facher Ausführung (Imhoffstraße 97, 94315 Straubing) oder digital per Email (gsew@ser-straubing.de) eingereicht werden. Der Entwässerungsantrag muss weiterhin vom Eigentümer und dem Planfertiger unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass ohne gültigen Entwässerungsbescheid keine Einleitung in das öffentliche Kanalnetz erfolgen darf.

    • Die wichtigsten Regelungen der Entwässerungssatzung sind in folgenden Hinweisen zur Erstellung und Änderung einer Grundstückentwässerungsanlage aufgeführt. Detailliertere Regelungen finden Sie in der Entwässerungssatzung (EWS).

Hausanschluss und Kontrollschacht

In der Stadt Straubing sind die Hausanschlusskanäle bis zur Grundstücksgrenze öffentliche Kanäle. Somit werden diese, nach Beantragung durch den Bauherrn, durch die SER erstellt. Pro Flurstück wird ein Anschluss errichtet. Sollte ein Eigentümer mehrere Anschlüsse benötigen, sind die Kosten dafür der SER zu erstatten.

Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht/Revisionsschacht zu errichten. Der Kontrollschacht ist jederzeit zugänglich zu gestalten und zu halten und darf nicht überfüllt werden. Die SER kann verlangen, dass an Stelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist.