Vorsicht Kanalrückstau!

Rückstau im Kanal kann bei Starkregenereignissen auftreten. Daher sind Bereiche mit einem Mischwassersystem besonders gefährdet. Aber auch Leitungsverstopfung oder das Spülen von Leitungen kann zu Rückstau führen, sodass dieser auch in Trennsystemen auftreten kann.

Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren besteht die Gefahr, dass das Abwasser vom Kanal durch Sanitärgegenstände unterhalb der Rückstauebene ins Gebäude eindringt und dadurch umfangreiche Schäden verursacht. Angeschlossene Sanitärgegenstände und alle anderen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen durch geeignete Rückstausicherungen gegen Rückstau geschützt werden. Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich der Anschlussnehmer selbst zu schützen. Als maßgebende Rückstauebene gilt die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals. Mehr Informationen zum Schutz Ihres Eigentums vor Rückstau finden Sie in unserem Merkblatt zum Rückstauschutz.

Es folgt eine Beispieldarstellung eines Hauses ohne Rückstauschutzmaßnahmen. Das Abwasser aus dem Kanal kann sich bis zur Rückstauebene (Straßenoberkante) im Haus anstauen.