Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 3,20 Euro pro m³ Abwasser.

Die Menge des Abwassers wird durch die im gleichen Zeitraum von den Stadtwerken Straubing abgerechnete Trinkwassermenge bestimmt.

Diese Schmutzwassermenge kann sich durch die zusätzliche Wasserversorgung aus einer Eigengewinnungsanlage (z. B. Brunnen oder Zisterne) erhöhen. Eine Verringerung der Schmutzwassermenge kann bei einem nachweislichen Verbrauch des Wassers auf dem Grundstück (z. B. Gartenwasser) beantragt werden. Hierfür ist der Einbau geeichter Zähler notwendig.

Es gelten die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Straubing (EntwässerungsS) und die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Straubing zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES).

Bei Fragen und Anliegen zu Ihrem Schmutzwasserbescheid stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:

Für die Ortsteile Hornstorf, Sossau, Unterzeidldorn und Kay

Stadt Straubing
Steueramt
Außenstelle „Alte Post,
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
Telefon: 09421 944-84555
Mail: grundabgaben@straubing.de

Für das restliche Stadtgebiet

Stadtwerke Straubing GmbH
Heerstraße 43
94315 Straubing
Tel: 09421 8640
Mail: mail@stadtwerke-straubing.de

Wann müssen Eigengewinnungsanlagen (z. B. Brunnen) gemeldet werden?

Grundsätzlich sind alle Eigengewinnungsanlagen der SER zu melden. Wird Wasser aus Eigengewinnungsanlagen, wie z. B. Brunnen zur häuslichen Wasserversorgung verwendet, muss der Verbrauch mit einem geeichten Wasserzähler gemessen und jährlich zur Schmutzwasserabrechnung unaufgefordert mitgeteilt werden.

Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, wird für die aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner angesetzt. Sind also zum Stichtag 01.07. eines Jahres auf einem Grundstück vier Einwohner gemeldet, werden 15 m³ x 4 Einwohner berechnet. Diese pauschale Wassermenge wird neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen Wassermenge angesetzt. Für die pauschale und die tatsächlich abgenommene Wassermenge werden insgesamt nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und Einwohner angesetzt.

Stadt Straubing
Steueramt
Außenstelle „Alte Post“
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
Tel: 09421 944-84555
Mail: grundabgaben@straubing.de

Wann werden Schmutzwassergebühren erstattet?

Die Erstattung von Schmutzwassergebühren sind nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einem Wasserrohrbruch, möglich. Als Nachweis ist unter anderem die Reparaturrechnung mit dem Antrag einzureichen.

Formblatt: „Antrag auf Erstattung von Schmutzwassergebühren“

Ab wann lohnt sich der Einbau eines Gartenwasserzählers?

Wassermengen, die zur Bewässerung von Gartenflächen benutzt werden, können die Schmutzwassergebühr reduzieren. Hierfür ist die Menge des „Gartenwassers“ mittels eines gesonderten, geeichten Zählers zu erfassen. Die Beschaffung des Zählers und des Einbaus sowie die regelmäßige Wartung erfolgt auf eigene Kosten des Grundstückseigentümers. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Zähler zu tauschen bzw. zu neu zu eichen. Geschieht dies nicht vor Ablauf der Eichfrist, wird die Gartenwassermenge nicht mehr von der gebührenpflichtigen Schmutzwassermenge abgezogen.

Nach Genehmigung des Antrages auf einen Gartenwasserzähler ist der Einbau mit den Stadtwerken Straubing abzustimmen:

Stadtwerke Straubing GmbH
Heerstraße 43,
94315 Straubing
Tel: 09421 8640
mail@stadtwerke-straubing.de

Formblatt: „Antrag Gartenwasserzähler“

Infoblatt: „Gartenwasserzähler“

Wie kann ich meinen Garten-Pool befüllen und entleeren?

Abrechnungsgrundlage für die Pool-Befüllung und -entleerung ist grundsätzlich die Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools mittels Hauptwasserzähler verwendet wurde.

Poolwasser zählt nach § 3 der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Straubing als Schmutzwasser und muss als Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Eine Versickerung auf dem Grundstück oder die direkte Einleitung in ein Gewässer auf dem Grundstück ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis nicht gestattet.

Bei Fragen rund um die Pool-Befüllung steht Ihnen der Kundenservice der Stadtwerke Straubing gerne zur Verfügung:

Stadtwerke Straubing GmbH
Heerstraße 43
94315 Straubing
Tel: 09421 8640
mail@stadtwerke-straubing.de

Infoflyer: „Leitfaden Poolwasser“

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr wird erhoben, wenn Regenwasser von Grundstücken in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird und in der Kläranlage (mit)gereinigt werden muss.

Versickert das anfallende Regenwasser eines Grundstücks, wird keine Niederschlagswassergebühr erhoben.

Die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist davon abhängig, ob Grundstücksflächen bebaut oder (teil-versiegelt) sind. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,49 Euro pro m² pro Kalenderjahr.

Änderungen der befestigten bzw. teilversiegelten Flächen sind bei der SER zu melden. Hierzu zählen insbesondere
Umbauten an Gebäuden/ Garagen/ Überdachungen
Errichtung einer Versickerungsanlage
Errichtung einer Zisterne

Für Fragen und Anliegen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Abteilung Grundstücksentwässerung zur Verfügung.

09421 702030
gsew@ser-straubing.de

Leihhausgasse 2 (Außenstelle),
94315 Straubing

Was sind bebaute bzw. versiegelte Flächen?

Als bebaute bzw. versiegelte Flächen gelten Dachflächen mit einem Normaldach (z. B. Ziegel oder Bitumenbahn).

Was sind befestigte und teilversiegelte Flächen?

Befestigte Flächen sind alle Teile der Grundstücksfläche, dessen Oberfläche so beschaffen ist, dass Niederschlagswasser vom Boden nicht oder nur unwesentlich aufgenommen werden kann, z. B. bei Betondecken, bituminösen Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge mit einer Fugenbreite kleiner als 2 cm.

Grundstücksflächen gelten als teilversiegelt, wenn diese auf Grund ihrer Beschaffenheit die Versickerung von Regenwasser zum Teil zulassen, z. B. bei Kies- und Schotterbelag, Schotterrasen, Rasenfugenpflaster, Drainbetonsteine oder Drainasphalt.

Mehr Informationen zu befestigten sowie teilversiegelten Flächen und deren Anrechnung auf die Niederschlagswassergebühr finden Sie in § 10 b der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Straubing zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES).

Wie wird die befestigte und teilversiegelte Fläche eines Grundstücks für die Niederschlagswassergebühr ermittelt?

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Stadt Straubing ist ein Außenanlagenplan einzureichen. Nach Fertigstellung des Baus werden die Planflächen über Luftbilder abgeglichen.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr kann durch folgende Maßnahmen reduziert werden:

Abkopplung versiegelter Flächen vom Kanalnetz, z. B. durch Errichtung von Versickerungsanlagen oder Zisternen. Besteht ein Überlauf von der Zisterne oder dem Sickerschacht an das öffentliche Kanalnetz, werden pro m³ Stauraum 20 m² Fläche von der für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr zugrundeliegenden Fläche abgezogen.

Bau eines Gründachs mit geschlossener Pflanzendecke und einen Aufbau größer 10 cm, das dauerhaft eine Verzögerung oder Verringerung des Niederschlagswasserabflusses bewirkt.

Straßenreinigungsgebühr

Grundsätzlich werden alle Verkehrsbereiche gereinigt, welche nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Straubing als Anschlussgebiet festgelegt sind. Grundstückseigentümer entrichten für die Straßenreinigung Gebühren. Die Höhe der Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach der Reinigungsklasse (gibt die Reinigungshäufigkeit vor) sowie nach dem zu reinigenden Frontmeter des Grundstücks. Die Gebühr für die Straßenreinigung beträgt beispielsweise in der Reinigungsklasse 5 (1x wöchentlich ohne Gehweg) 1,80 Euro pro Frontmeter und in der Reinigungsklasse 1 (1x wöchentlich mit Gehweg) 4,50 Euro pro Frontmeter.

Eine Übersicht, welche Straßen wann gereinigt werden, finden Sie im Reinigungs-Straßenverzeichnis. Mehr Informationen zur Straßenreinigungsgebühr finden Sie in der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS) und der Straßenreinigungsgebührensatzung (StraßenreinigungsGebS) der Stadt Straubing.

Warum wurde heute meine Straße nicht gereinigt?

Täglich geben wir unser Bestes, um Straubing sauber zu halten. Trotzdem kommt es auch vor, dass wir nicht alle Straßen regelmäßig anfahren können. Baustellen, Falschparker und Reparaturen an unseren Kehrmaschinen zählen zu den Hauptursachen. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn manchmal nicht alle Straßen gereinigt werden.

Wohin mit dem Kehrgut?

Pro Jahr fallen bei der maschinellen und manuellen Straßenreinigung rund 1.220 Tonnen Straßenkehricht an, die fachgerecht entsorgt werden müssen. In der Kehrguthalle auf dem Betriebsgelände der Straubinger Kläranlage wird der Straßenkehricht gesammelt.

Durch die hohe Schadstoffbelastung, z. B. durch Schwermetalle, Ruß oder Sulfate muss der Kehricht zur Aufbereitung an einen Entsorgungsfachbetrieb übergeben werden, um ihn danach wiederverwerten zu können.

Was macht die Straßenreinigung im Winter?

Werden im Winter die Straßen durch Schnee und Eis glatt, so verstärkt unser Straßenreinigungsteam den Winterdienst des Bauhofs. Für sichere Gehwege warten in den Wintermonaten täglich rund 7.500 m² Geh- und Radwege, die bei Schnee und Eis von unserem SER-Team und dem Städtischen Bauhof zu betreuen sind. In dieser Zeit werden nur die Abfallbehälter im Stadtgebiet geleert und der Straßenreinigungsdienst eingestellt.

Rückschnitt von Bepflanzung an Bürgersteigen und Straßen

Jährlich werden unsere Fahrzeuge durch zu niedrige Bepflanzungen auf Privatgrundstücken beschädigt. Dies betrifft vor allem Bepflanzungen, die an Geh- und Radwege sowie Straßen angrenzen. Die Reparaturkosten müssen über die Gebühren an die Straubinger Bürger weitergegeben werden. Beachten Sie bitte Ihre Allgemeine Verkehrssicherungspflicht und schneiden Sie Ihre Bepflanzungen entlang von Fahrbahnen, Geh- und Radwegen nach dem vorgegebenen Lichtraumprofil zurück.

Lichtraumprofil

Nur so können wir unsere Reinigungsleistung sicherstellen sowie Schäden an Ihren Pflanzen und unseren Fahrzeugen vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Straßenreinigungsflyer.

Wer ist für die Befüllung von Hundekotbeutelspender und deren Abfallbehälter zuständig?

Hundekot auf Gehwegen oder Grünflächen ist für alle ein Ärgernis. Im Stadtgebiet stehen Hundekotbeutelspender bereit, die vom Städtischen Bauhof regelmäßig geleert und bestückt werden.

Hier finden Sie ein Verzeichnis aller Hundekotbeutelspender – ist auf Ihrer Gassi-Strecke auch einer zu finden?